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Neue Partnerschaft von Schule und Eltern

Mit dem neuen Baselbieter Bildungsgesetz werden die Eltern oder Erziehungsberechtigten zu Schulbeteiligten.

Dieser Status allein besagt noch wenig. Entscheidend ist, dass aufgrund konkreter Bestimmungen eine wirkliche Partnerschaft zwischen allen Schulbeteiligten - SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern - entsteht.

Bezüglich der Eltern und Erziehungsberechtigten hält das Gesetz im Zielparagrafen unmissverständlich fest, dass sie für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich sind.

Aufgrund dessen erhalten sie das Recht, durch die Schulen und die Lehrpersonen am Bildungsprozess beteiligt zu werden. Die wohl wichtigste Neuerung besteht in diesem Zusammenhang darin, dass sich die Eltern und Erziehungsberechtigte im Rahmen von Evaluationen zur Qualität der Schulen und des Bildungssystems äussern können.

Den Rechten stehen selbstverständlich Pflichten gegenüber. Zu diesen gehört, dass die Eltern und Erziehungsberechtigten die Schulen und Lehrpersonen in ihrer Arbeit zu unterstützen haben, und dass sie ihre Kinder zur Einhaltung der Schulregeln und zu einem lückenlosen Schulbesuch anzuhalten haben.

Der Gesetzgeber hat es bei den Elternanliegen nicht bei schönen Worten bewenden lassen. Die mit dem Bildungsgesetz verbundene Einführung von umfassenden Blockzeiten an den Volksschulen ist nämlich mit erheblichen Mehrausgaben für die Gemeinden und den Kanton verbunden. Ein Entscheid, der in finanziell schwierigen Zeiten besonders wiegt.

Schlussendlich ist auch die Teilautonomie der Schulen als Pluspunkt zu werten, indem sie diesen ermöglicht, besser als bisher auf die örtlichen Bedürfnisse der SchülerInnen und Eltern einzugehen.

Das in einem jahrelangen Prozess zustande gekommene Bildungsgesetz lässt den Schulen Raum zur Weiterentwicklung. Dabei dürfen die entsprechenden Schritte klein sein, wenn die Gedanken gross sind, wie sich der Reformpädagoge Hartmut von Hentig einmal ausdrückte.

 

Urs Burkhart (Projektleiter Bildungsgesetz)