Vernehmlassungen

«Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Konkordat HarmoS)»

Schule & Elternhaus Baselland begrüsst die im Entwurf gemachten Vorschläge und nutzt die Gelegenheit auf folgende Punkte aufmerksam zu machen:

  1. Kindergartenobligatorium – Die Einschulung ab dem 4. Altersjahr widerspricht der generellen Tendenz Schulabgängern erst nach Erreichen des 16. Lebensjahres oder später eine Lehrstelle anzubieten. Der eigentliche Nutzen scheint gering gemessen an den damit verbundenen Kosten. Zudem sollte es in der Kompetenz der Eltern liegen den Einschulungszeitpunkt ihrer Kinder zu bestimmen.
  2. Strukturelle Anpassungen – Ob die Primarstufe 5 oder 6 Jahre dauert ist  unerheblich. Beide Modelle haben sich bewährt und haben ihre Vor- und Nachteile. Im Interesse der betroffenen Kinder und Eltern gilt es hier, sich dem Mehrheitsentscheid anzupassen.

    Die Einführung von Blockzeiten und Tagesstrukturen erachten wir als sinnvoll und notwendig. Aufgrund der aktuellen Bedürfnisse sollte jedoch bedacht werden, dass die Tagesstrukturen bei der Umsetzung favorisiert werden sollten.
  3. Inhaltliche Anpassungen – Dies ist – trotz aller Diskussionen über die Strukturen – für uns der entscheidende Punkt der Harmonisierung. Leider fehlen bis jetzt konkrete Vorschläge wie diese aussehen sollen. Die Festlegung von sog.Bildungsstandards ist für Pädagogen und Bildungspolitiker sicher der richtige Weg.Für Eltern und deren Kinder ist jedoch einzig der geplante einheitliche Lehrplan für die Deutschschweiz von Bedeutung. Diese nachvollziehbaren Vorgaben werden überdie Akzeptanz der gesamten Harmonisierung entscheiden.

    Wir behalten uns daher vor, sobald entsprechende Vorschläge existieren, zu diesen detailliert Stellung zu nehmen.

 

 

Vorstand S&E BL